Kalte Nahwärme Kellerbergbreite Schrobenhausen

Nachhaltige Wärmeversorgung für das Neubaugebiet Kellerbergbreite

Mit dem Neubaugebiet „Kellerbergbreite“ hat die Stadt Schrobenhausen ein ökologisch und energetisch vorbildliches Leuchtturmprojekt ins Leben gerufen. Die Stadtwerke Schrobenhausen sind mit der Umsetzung und Erschließung des Baugebiets beauftragt.

Die Wärmeversorgung wurde von der Stadt Schrobenhausen ausgeschrieben. Als regionale Bürger-Energie-Genossenschaft haben wir uns mit dem Konzept der Kalten Nahwärme beworben und den Zuschlag erhalten.

Im Zuge der Erschließung errichten wir ein Kaltes Nahwärmenetz für das gesamte Baugebiet. Zukünftige Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer können sich an dieses Netz anschließen lassen und erhalten damit bereits mit dem Grundstückskauf Zugang zu einer nachhaltigen, sauberen und zukunftssicheren Wärmeversorgung.

 

 

Wie funktioniert Kalte Nahwärme?

Ein kaltes Netz, das Wärme an seine Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer liefert, erscheint zunächst wie ein Widerspruch. Tatsächlich verbirgt sich dahinter eine einfache und sehr effiziente Methode, Umweltwärme nutzbar zu machen.

Dem Erdreich wird Wärme entzogen und über ein Solenetz zu den einzelnen Haushalten geleitet. Dort wird die Wärme mithilfe hocheffizienter Sole-Wasser-Wärmepumpen auf ein nutzbares Temperaturniveau gebracht. So können Heizenergie und Warmwasser bereitgestellt werden.

Da die Temperatur in den ungedämmten Leitungen nur etwa 8 bis 12 °C beträgt, spricht man von einem „kalten“ Netz. Die Funktionsweise ähnelt dabei dem umgekehrten Prinzip eines Kühlschranks: Aus einer niedrigen Ausgangstemperatur wird durch die Wärmepumpe nutzbare Wärme erzeugt.

Der Strom für den Betrieb der Wärmepumpen stammt im Idealfall aus den hauseigenen Photovoltaikanlagen. Sollte der Photovoltaik-Strom nicht ausreichen, wird die Wärmepumpe mit regional produziertem Ökostrom des Stromanbieters der Bürger-Energie-Genossenschaft oder eines selbst gewählten Stromanbieters beliefert.

 

Kalte Nahwärme – Ihre Vorteile auf einen Blick

Mit dem Anschluss an das Kalte Nahwärmenetz entscheiden sich Eigentümerinnen und Eigentümer bewusst für eine nachhaltige und zukunftssichere Wärmeversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien.

Die Bürger-Energie-Genossenschaft ist als Netzbetreiberin dafür verantwortlich, dass alle Komponenten des Netzes funktionieren und die angeschlossenen Gebäude jederzeit zuverlässig mit Wärme versorgt werden können.

Ein besonderer Vorteil des Systems: Das Netz stellt je nach Jahreszeit nicht nur Wärme, sondern auch Kälte bereit. Mit den Wärmepumpen kann das Eigenheim im Sommer energie- und damit kosteneffizient angenehm temperiert werden.

Auch bei der energetischen Bewertung des Gebäudes bietet Kalte Nahwärme Vorteile. Der Primärenergiefaktor hat bei der energetischen Berechnung eine hohe Gewichtung. Bei einer Versorgung mit einer Gastherme liegt dieser Wert zum Vergleich bei über 1. Bei der Kalten Nahwärme liegt der Wert in der Regel bei etwa 0,2 bis 0,5. Die Anforderungen an hohe Effizienzhaus-Standards, beispielsweise KfW-Effizienzhaus 40, können dadurch deutlich leichter erreicht werden.

Kalte Nahwärme ist zudem langfristig kostenstabil. Für die Bereitstellung der Wärme wird kein fossiler Brennstoff benötigt. Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer sind dadurch unabhängiger von Marktschwankungen und politischen Entscheidungen wie etwa der CO₂-Bepreisung. Zum Betrieb wird lediglich Strom für die Wärmepumpe benötigt. Durch die eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach kann dieser Strom teilweise direkt vor Ort selbst erzeugt werden.

 

Planung und Errichtung des Wärmenetzes

Im Vorfeld waren umfangreiche planerische Tätigkeiten notwendig, um das Kalte Nahwärmenetz auf seine Machbarkeit zu untersuchen.

Um die Gesamtkosten möglichst niedrig zu halten, werden die Wärmequelle und das Ringnetz gemeinsam in einer Baumaßnahme errichtet. Die Kosten für Planung und Errichtung werden gleichmäßig auf das Nettobauland umgelegt. Der Anteil der Kalten Nahwärme am Grundstückspreis beträgt dabei zusätzlich 33,25 €/m² brutto.

 

Hausanschluss und Wärmetechnik

Die Investitionskosten für Hausanschluss, Wärmepumpe, Pufferspeicher sowie sonstige Wärmetechnik werden in monatlichen Raten beglichen. Nach frühestens zehn Jahren geht die komplette Heiztechnik in den Besitz der Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer über.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Investitionskosten sofort als Einmalzahlung zu begleichen. Das hausseitige Wärmenetz mit Verteilung, Heizkörpern bzw. Flächenheizung sowie eine mögliche Lüftungsanlage gehören nicht zum Netz der Bürger-Energie-Genossenschaft und sind bauseits zu errichten.

 

Netzbetrieb und Überwachung

Sobald ein Gebäude an das Netz angeschlossen ist, wird – vergleichbar mit Strom- und Gasversorgung – ein monatlicher Grundpreis fällig. Dieser bildet den verbrauchsunabhängigen Preisbestandteil und wird für Wartung und Betrieb des Netzes verrechnet.

Zum laufenden Betrieb gehören unter anderem die Überwachung des Netzes, die Wartung der technischen Komponenten, Monitoring, Optimierung sowie die Abrechnung. Damit übernimmt die Bürger-Energie-Genossenschaft dauerhaft Verantwortung für eine verlässliche und funktionierende Wärmeversorgung.

 

Förderung BEW – Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Im Programm „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“ werden bis zu 40 % der Investitionskosten des Netzes vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Dazu zählt auch die Sole-Wasser-Wärmepumpe.. Weitere Informationen zur Kalten Nahwärme in der Kellerbergbreite sowie ergänzende Unterlagen und FAQs stellen wir als Download bereit: Broschüre zum Download

Finanziert durch die Europäische Union – NextGeneration EU. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die des Autors/der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die Ansichten der Europäischen Union oder der Europäischen Kommission wider. Weder die Europäische Union noch die Europäische Kommission können für sie verantwortlich gemacht werden.

 

Informationen und Beratung

Als regionale Bürger-Energie-Genossenschaft möchten wir den zukünftigen Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmern ein möglichst breites Informationsangebot rund um ihre künftige Wärmeversorgung geben.

Dazu bieten wir Informationsveranstaltungen sowie gerne auch persönliche Gespräche an. Mit dem Kauf Ihres Grundstücks bitten wir Sie deshalb, direkt mit uns in Kontakt zu treten und sich bei uns zu melden.

Weitere Informationen finden Sie außerdem bei den Schrobenhausener Stadtwerken.

 

Downloads

Broschüre: Kalte Nahwärme – Kellerbergbreite Schrobenhausen

 

 

 

 FAQ KALTES NAHWÄRMENETZ

 1. Wie hoch sind die Kosten für den Anschluss an das Kalte Nahwärmenetz und die Technik?

Durch Kauf des Grundstücks haben Sie den Anschluss und die Wärmequelle bereits bezahlt. Sie haben also die Möglichkeit, sich an das Kalte Nahwärmenetz anzuschließen. Bei Anschluss an das Kalte Nahwärmenetz wird die Technik über uns als Netzbetreiber bezogen. Hierfür wird ein Baukostenzuschuss fällig. Dieser kann in Form einer Einmalzahlung oder auch monatlich bezahlt werden. Die Höhe ergibt sich anhand der Leistung und des Modells der Wärmepumpe, der Art und Größe des Wärmespeichers, der Länge der Anschlussleitung und weiterer technischer Komponenten. Der Vorteil für alle Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer: für den Anschluss und die gesamte von uns gelieferte Technik können wir die Förderung von ca. 35% an Sie weitergeben. Daneben ist für den laufenden Betrieb eine monatliche Grundgebühr notwendig. Folgende Leistungen werden unter anderem davon abgedeckt:

• Wartung und Fernüberwachung der Heiztechnik

• Datenschnittstelle und Serverkosten

• Betriebsführung und Überwachung

• Monitoring und Optimierung des Wärmenetz

• Versicherungsleistung

• Netzwartung und Netzprüfung

• Abrechnung

• Flächenpacht, Leitungs- und Weggebühr Die monatliche Grundgebühr wird in etwa 50€ zzgl. MwSt. betragen

 

2. Kann ich den Strom aus meiner privaten Photovoltaikanlage für die Wärmepumpe nutzen und wer liefert mir meinen Strom?

Ja, den Strom Ihrer privaten Photovoltaikanlage können Sie sowohl für den Haushalt als auch für die Wärmepumpe nutzen. So können Sie Stromkosten sparen. Um die Förderbedingungen einzuhalten, müssen sämtliche Betriebsstoffe vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Das schreibt der Fördergeldgeber zwingend voraus. Damit wird auch der Strom für die Wärmepumpe von unserem regionalen Partner bavariastrom geliefert und an die Anschlussnehmer weitergegeben. Dazu benötigt die Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler. Die Formalien dazu erhalten Sie direkt bei der Unterzeichnung der Wärmelieferverträge dazu.

 

3. Kann ich selbst einen Heizungsbauer oder Elektriker mit der Installation der Heiztechnik beauftragen?

Das ist leider nicht möglich. Sie können jedoch die Kontaktdaten Ihres Heizungsbauers an uns weitergeben und wir werden versuchen, dass wir den Anschluss zusammen realisieren.

 

4. Kann ich dem Netzbetreiber die Anlagentechnik (Wärmepumpe, Leitung, Pufferspeicher) abkaufen und warum bleibt die Technik auch bei einer vollständigen Einmalzahlung im Eigentum der Genossenschaft?

Der Fördermittelgeber schreibt vor, dass der Netzbetreiber 10 Jahre lang Eigentümer jeglicher Netztechnik sein muss. Damit will der Fördergeldgeber sicherstellen, dass der Empfänger der Förderung (Netzbetreiber bzw. unsere Genossenschaft) über 10 Jahre den reibungslosen Betrieb des Netzes garantiert.

 

5. Wo befindet sich der Übergabepunkt? Welche Leistungen müssen vom Anschlussnehmer übernommen werden?

Der Übergabepunkt befindet sich „hinter“ der Wärmepumpe bzw. „hinter“ dem Pufferspeicher (siehe dazu auch Prinzip Schaubild). Wie bei einem konventionellen Wärmenetz müssen die Heizflächen und zugehörigen Verteilleitungen für Heizung und Warmwasser bauseitig vorbereitet werden.

 

6. Was passiert, wenn es zu einem Defekt kommt oder die Heizungsanlage komplett ausfällt?

Die Heiztechnik gehört auch zum Netz. Wie bei herkömmlichen Netzen sind wir als Betreiber verpflichtet, dass Sie immer mit Wärme versorgt werden. Kommt es zu einem ernsten Zwischenfall / Ausfall der Heizanlage wird sich innerhalb von 24 Stunden ein von uns beauftragter Techniker um das Problem kümmern. Im Idealfall erkennen wir den Fehler direkt bei unserer wöchentlichen Fernüberprüfung der Heiztechnik, ansonsten sind wir bzw. der Techniker über eine 24h Notfallhotline erreichbar.

 

7. Wer übernimmt die Reparatur der Anlage? Wie lang gilt die Garantie?

Während der Vertragslaufzeit der ersten 10 Jahre erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket, in dem Wartung und Versicherung bereits enthalten sind. Es kommen keine weiteren Kosten in den 10 Jahren auf Sie zu (Abgesehen von den Stromkosten für die Wärmepumpe). Tritt der unwahrscheinliche Fall ein, dass die Wärmepumpe bereits nach bspw. 4 Jahren irreparabel defekt ist, wird kostenfrei eine neue Anlage eingebaut.

 

8. Was wäre, wenn die Heizung nach den 10 Jahren kaputt geht und bereits in meinem Besitz ist?

Nach 10 Jahren haben Sie die Möglichkeit den Vertrag mit uns zu verlängern, damit wird auch das „Rundum-Sorglos-Paket“ verlängert. Kommt es dann zu einem Defekt übernehmen wir den Austausch oder die Reparatur. Alternativ bieten viele Wärmepumpenhersteller eine Garantieverlängern an, die von Ihnen nach Ablauf der 10 Jahre beantragt werden kann.

Sollten Sie nach Ablauf der Erstlaufzeit (siehe Punkt 4) die Erwerbsoption ziehen, sind Sie als Eigentümer selbst für die Wartung und den Betrieb verantwortlich.

 

9. Kann man selbst auch die Förderung für Effiziente Wärmenetze beantragen?

Die Förderung Effiziente Wärmenetze (ehemals Wärmenetze 4.0) kann man nur als Netzbetreiber erhalten. Die Förderung wurde bereits in die von uns genannten Preise (sowohl Miet- als auch Einmalzahlung) einberechnet. Es gibt keine zusätzliche Förderung für die Heizungsanlage, die Sie für Ihren Neubau beantragen können.

 

10. Gibt es einen Unterscheid zwischen Einmal- und Ratenzahlung?

Egal ob Sie die Einmalzahlung wählen oder die Ratenzahlung – die BEG bleibt aufgrund der Förderrichtlinie 10 Jahre Eigentümer der Heiztechnik, als Anschlussnehmer sind Sie jedoch Besitzer der Technik (Rückpachtmodell). Der Unterschied zwischen Ratenzahlung und Einmalzahlung macht sich lediglich im Preis bemerkbar. Die Ratenzahlung wurde mit einem Zinssatz belegt. Die Gesamtkosten über 10 Jahre sind bei einer Einmalzahlung also etwas niedriger als bei der Ratenzahlung.

 

11. Kann man als Anschlussnehmer weiterhin den Antrag für ein KfW Effizienzhaus stellen (Kredit 261, 262, Zuschuss 461)?

Sie können die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Ihr Haus ganz normal bei der KfW beantragen. Auch auf andere Förderprogramme, wie etwa das 10.000 Häuser Programm, wirkt sich die Förderung effizienter Wärmenetze nicht förderschädlich aus.

 

12. Wer berechnet den Heizbedarf und somit die Größe der Heizanlage? Welche Heizleistung muss die Wärmepumpe besitzen?

Der Heizwärmebedarf in kWh / m² und die Heizlast in kW wird im Zuge der Energieausweisberechnung überschlägig von Ihrem Energieberater berechnet. Diese reicht i.d.R. aus, um die richtige Wärmepumpe zu wählen. Bei einem KfW55 Haus mit einer Wohnfläche bis ca. 200m² reicht normal unsere 6kW Wärmepumpe. Bei Fertighäusern sind die Werte in der Regel im Vorfeld bekannt. Für eine genaue Auslegung der Heizflächen ist eine raumweise Heizlastberechnung notwendig. Damit alle Räume gleichmäßig mit Wärme versorgt werden, muss ein hydraulischer Abgleich berechnet und durchgeführt werden. Diese Arbeiten übernimmt der von Ihnen beauftragte Heizungsbauer, welcher die Heizungen einbaut. 

 

13. Was passiert bei einem Defekt der Netzleitungen oder Bohrungen? Müssen die Anschlussnehmer in diesem Fall die Kosten übernehmen?

Solange die Genossenschaft Besitzerin und Betreiberin des Nahwärmenetzes ist, werden bei einem Defekt keinerlei Kosten auf die Anschlussnehmer umgelegt. Auch nach den 10 Jahren sind wir dafür verantwortlich, dass die Sole in den Häusern der Anschlussnehmer ankommt. Die Bohrungen und Leitungen bestehen aus PE 100 RC Material (Kunststoff) und besitzen eine Lebensdauer von ca. 80 Jahren. Die einzelnen Teile werden über ein spezielles Schweißverfahren unlösbar miteinander verbunden. Sollte es zu Beschädigungen durch Baggerarbeiten kommen, wird der betroffene Leitungsabschnitt abgesperrt und das beschädigte Rohrstück ausgetauscht. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass eine Bohrung defekt ist, wurden Ersatzbohrungen vorgesehen.