Gemeinsam entscheiden – demokratisch und transparent

Wir sind eine Genossenschaft. Das bedeutet: unsere Mitglieder bestimmen mit, wie sich die Genossenschaft entwickelt und welche Projekte wir umsetzen. Transparenz, Kontrolle und Beteiligung sind dafür zentrale Voraussetzungen.

 

Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat begleitet und kontrolliert die Arbeit des Vorstands. Er vertritt die Interessen der Mitglieder und achtet darauf, dass die Genossenschaft im Sinne ihrer Satzung, ihrer Werte und ihrer wirtschaftlichen Verantwortung handelt.

Zu den Aufgaben des Aufsichtsrats gehören unter anderem

  • Kontrolle der Geschäftsführung
  • Beratung bei wichtigen Entscheidungen
  • Begleitung der strategischen Entwicklung
  • Vorbereitung und Begleitung der Generalversammlung

Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern gewählt und arbeitet unabhängig und ehrenamtlich.

Widuckel Werner

  Foto Stefan Natzer

Aufsichtsratsvorsitzender

Prof. Dr. Werner Widuckel

 

stellv. Aufsichtsratsvorstand

Stefan Natzer

 

Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates:
Jürgen Schmidtner
Anton Bayerstorfer
Günter Krell
Paul Mair
Josef Loderer
Hubert Reisinger
Michael Richter
Martina Edl
Gerhard Uhl

 

 

Die Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan unserer Genossenschaft. Hier kommen die Mitglieder zusammen, um gemeinsam über zentrale Fragen zu entscheiden.

In der Generalversammlung:

  • berichten Vorstand und Aufsichtsrat über ihre Arbeit

  • werden Jahresabschlüsse beschlossen

  • werden Vorstand und Aufsichtsrat gewählt oder entlastet

  • entscheiden die Mitglieder über wichtige Weichenstellungen

Jedes Mitglied hat dabei eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Beteiligung.

 

Der Beirat

Fachlich beraten – unabhängig begleiten

Der Beirat unterstützt die Arbeit der Genossenschaft mit fachlicher und regionaler Expertise. Er berät Vorstand und Aufsichtsrat bei ausgewählten Fragestellungen, bringt externe Perspektiven ein und hilft dabei, Projekte und Entscheidungen fundiert weiterzuentwickeln. Der Beirat hat keine Entscheidungs- oder Kontrollfunktion. Seine Rolle ist rein beratend.

 

Mitbestimmung als Grundprinzip

Mitbestimmung ist für uns kein formaler Akt, sondern Teil unserer Haltung. Bürgerenergie lebt davon, dass viele Menschen Verantwortung übernehmen – für die Energiewende vor Ort und für eine demokratische, faire Energieversorgung.

Unsere Mitglieder können sich einbringen:

  • durch Teilnahme an der Generalversammlung

  • durch Fragen, Anregungen und Diskussionen

  • durch Engagement in Gremien oder Projekten

 

👉 Mitglied werden und mitentscheiden
Gemeinsam die Energiewende in Bürgerhand gestalten.