Kündigung und Widerruf

Auf dieser Seite können Sie Ihre Mitgliedschaft oder einzelne Geschäftsanteile kündigen sowie einen mit uns geschlossenen Vertrag widerrufen.

Bitte beachten Sie: Die Kündigung einer Mitgliedschaft und der Widerruf eines Vertrages sind rechtlich unterschiedliche Erklärungen. Wählen Sie deshalb den für Ihr Anliegen passenden Bereich.

 

Mitgliedschaft oder einzelne Geschäftsanteile kündigen

Sie möchten Ihre gesamte Mitgliedschaft beenden oder einzelne freiwillig übernommene weitere Geschäftsanteile kündigen?

Bitte teilen Sie uns in Ihrer Kündigung eindeutig mit, welche der folgenden Möglichkeiten Sie wählen:

  • Kündigung der gesamten Mitgliedschaft einschließlich aller Geschäftsanteile oder
  • Kündigung einer bestimmten Anzahl freiwillig übernommener weiterer Geschäftsanteile bei Fortführung der Mitgliedschaft.

Bei einer Teilkündigung können nur solche weiteren Geschäftsanteile gekündigt werden, zu deren Übernahme Sie weder aufgrund der Satzung noch aufgrund einer Vereinbarung mit der Genossenschaft verpflichtet sind und deren Übernahme nicht Voraussetzung für eine von Ihnen in Anspruch genommene Leistung der Genossenschaft ist.

Bitte geben Sie außerdem Ihren vollständigen Namen und – soweit vorhanden – Ihre Mitgliedsnummer an.

 

Kündigungsfrist

Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von einem Jahr zum Ende des Geschäftsjahres möglich. In den ersten vier Jahren nach dem Beitritt zur Genossenschaft ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

Weitere Informationen finden Sie in § 5 unserer Satzung.

👉 Zur Satzung

Sie können Ihre Kündigung in Textform per E-Mail an uns übermitteln.

👉 Mitgliedschaft per E-Mail kündigen

Nach Eingang Ihrer Kündigung erhalten Sie eine Bestätigung, in der wir Ihnen auch den Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen.

 

Vertrag widerrufen

Sie möchten einen mit uns geschlossenen Vertrag widerrufen?

Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag ein gesetzliches oder vertraglich eingeräumtes Widerrufsrecht zusteht, können Sie Ihren Widerruf über unsere elektronische Widerrufsfunktion übermitteln. Nach dem Absenden erhalten Sie unverzüglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail.

👉 Vertrag widerrufen

Alternativ können Sie uns Ihren Widerruf weiterhin per E-Mail übermitteln.

👉 Vertrag alternativ per E-Mail widerrufen

Windpark Neuachwald

Geplante Windenergie im Raum Schrobenhausen, Kühbach und Inchenhofen

Das Projekt „Neuachwald“ umfasst zwei Teilgebiete zwischen Schrobenhausen, Kühbach und Inchenhofen. Geplant wird derzeit mit bis zu sechs Windenergieanlagen des Typs Enercon E-175 EP5 E2.

Das nördliche Projektgebiet umfasst Flächen des Neuachwaldes und Ruinenwaldes zwischen Halsbach und Schnellmannskreuth. Das südliche Gebiet erstreckt sich über die Waldflächen Federlholz und Schreierholz zwischen Rettenbach und Unterbachern.

Mit dem Projekt soll die regionale Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien weiter ausgebaut und ein Beitrag zu einer sicheren, unabhängigen und klimafreundlichen Energieversorgung geleistet werden. Der Fokus liegt dabei auf einer möglichst verträglichen Planung unter Berücksichtigung von Natur, Landschaft und den Interessen der Region.

 

Beteiligungsmöglichkeiten

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bereits heute eine unverbindliche Interessenbekundung für eine mögliche Beteiligung am Projekt abgeben. Vorgesehen sind sowohl Nachrangdarlehen als auch unternehmerische Beteiligungen.

Die ausgefüllte Interessenbekundung kann per E-Mail an info@buergerenergie.bayern übermittelt werden.

Die entsprechende Interessenbekundung steht hier zum Download bereit: Interessensbekundung Windenergieprojekte

Hybridpark Ried

Wind- und Sonnenenergie gemeinsam gedacht

Im Grenzgebiet zwischen Schrobenhausen, Waidhofen und Aresing entwickelt unsere Genossenschaft gemeinsam mit der UNENDLICH ENERGIE GmbH und Co. KG den Hybridpark „Ried“. Ziel des Projekts ist die kombinierte Nutzung von Wind- und Sonnenenergie zur regionalen und nachhaltigen Energieversorgung.

Das Projektgebiet liegt zwischen den Ortschaften Ried, Westerbach und Niederdorf und befindet sich innerhalb des vom Regionalen Planungsverband Ingolstadt vorgeschlagenen Windvorranggebiets WK 74 (Stand: 05.03.2026). Durch die Verbindung verschiedener erneuerbarer Energieformen kann die vorhandene Infrastruktur effizient genutzt und ein wichtiger Beitrag zur regionalen Energiewende geleistet werden.

Die Projektentwicklung erfolgt in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen, Flächeneigentümern und weiteren regionalen Akteuren.

 

Beteiligungsmöglichkeiten

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können bereits heute eine unverbindliche Interessenbekundung für eine mögliche Beteiligung am Projekt abgeben. Vorgesehen sind sowohl Nachrangdarlehen als auch unternehmerische Beteiligungen.

Die ausgefüllte Interessenbekundung kann per E-Mail an info@buergerenergie.bayern übermittelt werden.

Die entsprechende Interessenbekundung steht hier zum Download bereit: Interessensbekundung Windenergieprojekte

Einleitung

Wir freuen uns, dass Projekte unserer Genossenschaft als Teil der Energiewende Bayern als „Gestalter im Team Energiewende Bayern“ ausgezeichnet wurden.
Hier stellen wir kurz vor, was diese Auszeichnung bedeutet und welche Projekte damit gewürdigt wurden.

 

 

Was bedeutet „Gestalter im Team Energiewende Bayern“?

Die Initiative Team Energiewende Bayern zeichnet regelmäßig herausragende Energieprojekte im Freistaat aus, die beispielhaft zur Umsetzung der Energiewende beitragen.
Zu den Kriterien gehören:

  • Vorbildlicher Beitrag zur Energiewende in Bayern

  • hoher praktischer Nutzen

  • aktuelles, innovatives Projekt

  • Relevanz für Bürger, Kommunen oder Unternehmen

Die Auszeichnung wird vom Bayerischen Wirtschaftsministerium vergeben.

 

Unsere Ausgezeichneten Projekte

Kal­te Nahwärme – Schroben­hausen und Königsmoos
Der Bayerische Staatssekretär hat unsere Nahwärmeprojekte in Schrobenhausen und Königsmoos als Gestalter im Team Energiewende Bayern ausgezeichnet.
Diese Projekte zeigen, wie nachhaltige Wärmeversorgung mit oberflächennaher Geothermie dauerhaft gelingen kann.

 

Warum uns diese Auszeichnung wichtig ist

Die Auszeichnung unterstreicht, dass unsere genossenschaftliche Arbeit einen relevanten Beitrag zur Energiewende in Bayern leistet.
Sie macht deutlich, dass lokale, bürgernahe Projekte Vorbildcharakter haben und Impulse für andere Akteur:innen geben können.

 

Weiterführende Infos

Mehr über das Team Energiewende Bayern sowie weitere ausgezeichnete Projekte finden Sie auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums:
👉 Team Energiewende Bayern – Gestalterbereich

Beteiligung an Projekten jetzt vollständig digital möglich

Ab sofort können Mitglieder ihre Beteiligung an Projekten vollständig digital über das Mitgliederportal abwickeln.

Mit dem neuen digitalen Prozess wird der bisher papierbasierte Ablauf ersetzt.
Interessensbekundung, Vertragsunterzeichnung und Zahlungsabwicklung erfolgen nun bequem, transparent und sicher online.

Das bietet der neue digitale Beteiligungsprozess:

  • keine Ausdrucke oder Postwege mehr

  • klare Schritt-für-Schritt-Führung im Portal

  • jederzeit Überblick über den Status der eigenen Beteiligungen

  • automatische E-Mail-Benachrichtigungen während des gesamten Ablaufs

Neu:
👉 Interessensbekundungen laufen primär über das Mitgliederportal.
In Ausnahmefällen ist eine Kontaktaufnahme per E-Mail weiterhin möglich.

Wichtig:
Am rechtlichen Inhalt und an der Verbindlichkeit der Darlehensverträge ändert sich nichts.
Die digitale Zustimmung im Portal ersetzt die handschriftliche Unterschrift und gilt als rechtssichere Willenserklärung.

Alle Vertragsunterlagen stehen nach Abschluss dauerhaft im Mitgliederportal im Bereich „Dokumente“ zur Verfügung.

👉 Zum Mitgliederportal für Projektbeteiligungen

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Kategorie: Neuigkeiten / Beteiligung
Hinweis: Nur für Mitglieder