Die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes ist beschlossen. Viele Spekulationen, rund um die Auswirkungen auf private Haushalte, Genossenschaften und Unternehmen, machten in den letzten Wochen die Runde. Hier finden Sie auf einen Blick die wichtigsten Punkte zusammengefasst.

 

Nachfolgenden finden Sie, als Auszug aus einem Artikel der Wirtschaftswoche Green, die fünf wichtigsten Punkte. Den kompletten Artikel finden Sie hier: WiWo Green

 

WiWo Green, 08.04.2014: Energiewende-Reform beschlossen: Das sind die wichtigsten sechs Punkte:

 

1. Windenergie

Die Bundesregierung will die Vergütungen für Windkraftanlagen teilweise drastisch senken. Windstrom in Deutschland würde dann zwischen 5,2 Cent an der Küste und 8,9 Cent im Landesinneren kosten. Rentabel wären die Anlagen dann immer noch. Erst vor wenigen Tagen setzten die Bundesländer eine höhere Vergütung für Anlagen an windschwächeren Standorten durch. Das erlaubt einen weiteren Ausbau der Windkraft auch im Süden Deutschlands.

Allerdings: Voll gefördert werden künftig nur Windanlagen bis zu einer Zubaugrenze von 2500 Megawatt pro Jahr. Wollen Windmüller mehr zubauen, sinkt die Förderung deutlich. Allerdings ist dieser Wert in den vergangenen Jahren nie überschritten worden, der Ausbau der Windkraft wird also eher nicht gebremst. Bis 2020 sollen zusätzlich 6500 Megawatt Offshore-Windanlagen ans Netz gehen. Vor der Refrom waren noch 10.000 Megawatt geplant.

2. Solarenergie

Auch hier sieht die Bundesregierung einen Neubau mit einer Leistung von bis zu 2500 Megawatt pro Jahr vor. Zwischen 2006 und 2013 lag der jährlich Schnitt aber bei 4200 Megawatt. Im vergangenen Jahr schlossen Handwerker 3300 Megawatt an neuen Solarstromkapazitäten ans Netz an. Die Pläne der Regierung bedeuten also einen deutlichen Einschnitt. Werden mehr als 2500 MW installiert, sinken die Vergütungen für alle weiteren Anlagen drastisch.

Man könnte nun meinen, der gebremste Ausbau der Photovoltaik spare den Bürgern viel Geld. Das wird aber nicht so kommen. Denn da neue Solaranlagen ohnehin nur noch mit einem Betrag zwischen sieben und 12 Cent pro Kilowattstunde gefördert werden, fallen sie bei der EEG-Umlage kaum ins Gewicht.

Würden statt 2500 künftig 3500 Megawatt pro Jahr voll vergütet, würde das die EEG-Umlage im Jahr 2017 nur um rund 0,2 Cent erhöhen (Berechnungen mit EEG-Rechner). Im Umkehrschluss bedeutet das: Eine Entlastung der Verbaucher und eine Senkung der EEG-Umlage verpricht die Solarneuregelung kaum.

3. Bioenergie

Urspünglich wollte Sigmar Gabriel den Zubau von Bioneergieanlagen, die aus Pflanzen und Abfällen Biogas und Strom gewinnen, auf 100 Megawatt pro Jahr zusammenkürzen. Die Überlegung dabei war, dass Strom aus Biogas mit 15 bis 20 Cent Vergütung pro Kilowattstunde zu den derzeit teuersten Formen erneuerbarer Energie gehört. Nach der Intervention von CSU-Chef Horst Seehofer aus Bayern fällt die Kappung nun weniger streng aus.

Die Biomasse lieferte 2013 immerhin 30 Prozent des Grünstroms in Deutschland. Aktuell sind mehr als 7000 Anlagen in Betrieb.

Der Vorteil der Bioenergie: Sie schafft vergleichweise viele Arbeitsplätze vor Ort und sie kann die Schwankungen in der Stromproduktion von Solar- und Windkraftanlagen ausgleichen. Kritiker halten sie allerdings für wenig nachhaltig (Stichwort: Vermaisung der Landschaft) – und für zu teuer.

4. Eigenverbrauch

Rund ein Sechstel des in Deutschland produzierten Stroms wandert nie durch öffentliche Netze, sondern wird von den Erzeugern direkt an Ort und Stelle verbraucht. Vor allem Großunternehmen aus der Chemiebranche und Kraftwerke produzieren und verbrauchen ihren eigenen Strom, zu einem kleinen Teil aber auch Privatpersonen mit Solaranlagen auf dem Dach. Ursprünglich wollte die Regierung auch diese Selbstversorger teilweise mit der EEG-Umlage belasten.

Diese Idee ist jetzt aber weitgehend vom Tisch – künftig sollen Betreiber mittelgroßer Solaranlagen belastet werden; auch Mieter müssen für Strom vom Dach wohl einen Großteil der EEG-Umlage zahlen. Dagegen allerdings will der Bundesverband der Solarwirtschaft klagen. Außerdem sollen Unternehmen künftig für neue fossile Kraftwerke zur Kasse gebeten werden. Schon bestehende Anlagen werden nicht nachträglich belastet, können also weiter EEG-befreit Strom produzieren.

Der Hintergrund: Wenn immer mehr Unternehmen und Privathaushalte keine EEG-Umlage mehr bezahlen, weil sie eigenen Strom produzieren und verbrauchen, erhöht das die Kosten, die der Rest der Stromverbraucher zahlen muss. Industrie- und Erneuerbare-Energien-Verbände haben sich heftig gegen eine Abgabe auf den Eigenverbrauch gewehrt.

5. Industrieausnahmen

Die entsprechenden Regelungen für die von der Ökostrom-Umlage ausgenommenen Industriebetriebe sind noch nicht in den Gesetzentwurf eingegangen, weil Sigmar Gabriel sich erst gestern Nacht mit den Wettbewerbshütern in Brüssel geeinigt hat. Das wichtigste Ergebnis dabei: An den Ausnahmen für die Industrie ändert sich kaum etwas.

Manche Unternehmen werden etwas mehr, manche weniger belastet. Rund 400 Unternehmen sollen aus der Förderung herausfallen, aber auch diese zahlen künftig nur 20 Prozent der EEG-Umlage, um Pleiten zu verhindern. 

Grundsätzlich, das gibt auch Sigmar Gabriel zu, werden die Gesamtkosten für die Industrieausnahmen bei rund fünf Milliarden Euro pro Jahr verbleiben. Sie machen damit rund ein Fünftel der gesamten Energiewende-Kosten von 24 Milliarden Euro im Jahr 2014 aus.