Mit dem Neubaugebiet „Kellerbergbrei­te" hat die Stadt Schrobenhausen ein ökologisch und energetisch vorbild­liches Leuchtturmprojekt ins Leben gerufen. Die Stadtwerke Schroben­hausen sind dabei mit der Umsetzung und Erschließung beauftragt. Die Wär­meversorgung wurde von der Stadt Schrobenhausen ausgeschrieben. Als regionale Bürger-Energie-Genossen­schaft haben wir uns mit dem Konzept der Kalten Nahwärme beworben und den Zuschlag erhalten. Im Zuge der Erschließung errichten wir ein Kaltes Nahwärmenetz für das gesamte Bau­gebiet, an welches sich die zukünftigen Grundstückseigentümer anschließen lassen können und so bereits ganz bequem mit dem Grundstückskauf eine nachhaltige und saubere Wärmever­sorgung erhalten.

Ein kaltes Netz, das Wärme an seine Anschlussnehmer liefern soll - dies erscheint zunächst als ein Wider­spruch in sich. Tatsächlich verbirgt sich hinter dem Begriff eine einfache Methode Umweltwärme nutzbar zu machen. Dem Erdreich wird Wärme entzogen und über ein Solenetz an die einzelnen Haushalte geleitet. Mit einer hocheffizienten Wärmepumpe kann dadurch Heizenergie und Warmwas­ser bereitgestellt werden. Da die Tem­peratur in ungedämmten Leitungen nur 8 bis 12°c beträgt, spricht man von einem kalten Netz. Die Wärme, die über das Netz an die Abnehmer verteilt wird, wird dort mithilfe von Sole-Wasser-Wärmepumpen auf ein nutzbares Temperaturniveau geho­ben - dies funktioniert umgekehrt wie beim Kühlschrank. Der Strom für den Betrieb der Wärmepumpen stammt im Idealfall von den hauseigenen Photo­voltaik-Anlagen. Sollte der Photovol­taik-Strom nicht ausreichen, wird die Wärmepumpe mit regional produzier­ten Ökostrom des Stromanbieters der Bürger-Energie-Genossenschaft oder des selbst gewählten Stromanbieters beliefert.

Zum Download unserer Broschüre | KALTE NAHWÄRME - KELLERBERGBREITE SCHROBENHAUSEN

 

 BEG Broschre Kellerberg Bauplan

  

Kalte Nahwärme – Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Bewusste Entscheidung für eine nachhaltige und zukunftssichere Wärmeversorgung aus 100% erneuerbaren Energien.
  • Eigenheimversorgung mit nachhalti­ger Wärme. Die Bürger-Energie-Ge­nossenschaft ist verpflichtet, dass alle Komponenten des Netzes funk­tionieren und Sie jederzeit Wärme erzeugen können.
  • Das Netz stellt je nach Jahreszeit nicht nur Wärme, sondern auch Käl­te bereit. Mit den Wärmepumpen können Sie im Sommer Ihr Eigen­heim energie- und damit kosten­effizient angenehm temperieren.
  • KfW-Effizienzhaus-Standard ohne weitere Maßnahmen erreichbar: Der Primärenergiefaktor hat bei energetischer Berechnung eine hohe Gewichtung. Bei einer Ver­sorgung mit einer Gastherme liegt der Wert zum Vergleich bei > 1. Bei der kalten Nahwärme liegt der Wert bei 0,2 - 0,5. Die Anforderungen des KfW Effizienzhaus 40 Standards können somit bedenkenlos er­reicht werden.
  • Kalte Nahwärme ist langfristig kostenstabil: Für die Bereitstellung der Wär­me ist kein Brennstoff nötig.
  • Sie sind unabhängig von Markt­schwankungen und politischen Entscheidung wie etwa der C02-Bepreisung. Zum Betrieb wird nur Strom für die Wärmepumpe benötigt. Durch die vorgeschrie­bene, eigene Photovoltaikanla­ge auf Ihrem Dach können Sie diesen zum Teil vor Ort selbst produzieren.

 

 BEG Broschuere Kellerbergbreite 202211Teil3

 

PLANUNG UND ERRICHTUNG DES WÄRMENETZES
Im Vorfeld waren umfangreiche pla­nerische Tätigkeiten notwendig, um das kalte Nahwärmenetz auf seine Machbarkeit zu untersuchen.
Um die Gesamtkosten so niedrig wie möglich zu halten, werden die Quel­le und das Ringnetz in einer Bau­marlnahme errichtet. Die Kosten für die Planung und Errichtung werden gleichmärlig auf das Nettobauland umgelegt. Der Anteil der kalten Nah­wärme am Grundstückspreis beträgt dabei zzgl. 33,25€/m2 (brutto).

 

HAUSANSCHLUSS UND WÄRMETECHNIK
Die Investitionskosten für Hausan­schluss, Wärmepumpe und Pufferspei­cher, sowie sonstiger Wärmetechnik werden in monatlichen Raten be­glichen. Nach frühestens 10 Jahren geht die komplette Heiztechnik in den Besitz des Anschlussnehmers über. Alternativ haben Anschlussnehmer die Möglichkeit die Investitionskosten so­fort als Einmalzahlung zu begleichen. Das hausseitige Wärmenetz mit Ver­teilung und Heizkörpern, sowie Lüf­tungsanlage gehören nicht zum Netz der Bürger-Energie-Genossenschaft.

 

NETZBETRIEB UND ÜBERWACHUNG
Sobald Sie an das Netz angeschlossen sind, ist - wie bei Strom und Gasan­bietern - ein monatlicher Grundpreis zu begleichen. Dieser bildet den ver­brauchsunabhängigen Preisbestand­teil der für Wartung und Betrieb des Netzes verrechnet wird.

  

FÖRDERUNG WÄRMENETZE 4.0
Im Programm Bundesförderung ef­fizienter Wärmenetze werden bis zu 40% der Investitionskosten des Netzes vom Bundesamtes für Wirt­schaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Dazu zählt auch die Wärmepumpe.

  

INFORMATIONEN
Als regionale Bürger-Energie-Genossenschaft wollen wir Ihnen ein möglichst breites Angebot an Informationen rund um Ihre künftige Wärmeversorgung geben. Dazu bieten wir Ihnen mehrere Informationsveranstaltungen, sowie gerne auch ein persönliches Gespräch an. Mit dem Kauf Ihres Grundstückes bitten wir Sie deshalb, direkt in Kontakt mit uns zu treten und sich bei uns zu melden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

BEG Kellerbergbreite Seite 7

 

 Weitere Inforamtionen finden Sie bei den Schrobenhausener Stadtwerken!

https://www.stadtwerke-sob.de/Baugebiete.html

 

FAQs zum Download BEG_Broschuere_Kellerbergbreite_FAQs_202212.pdf

 

 FAQ KALTES NAHWÄRMENETZ

 

1. Wie hoch sind die Kosten für den Anschluss an das Kalte Nahwärmenetz und die Technik?

Durch Kauf des Grundstücks haben Sie den Anschluss und die Wärmequelle bereits bezahlt. Sie haben also die Möglichkeit, sich an das Kalte Nahwärmenetz anzuschließen. Bei Anschluss an das Kalte Nahwärmenetz wird die Technik über uns als Netzbetreiber bezogen. Hierfür wird ein Baukostenzuschuss fällig. Dieser kann in Form einer Einmalzahlung oder auch monatlich bezahlt werden. Die Höhe ergibt sich anhand der Leistung und des Modells der Wärmepumpe, der Art und Größe des Wärmespeichers, der Länge der Anschlussleitung und weiterer technischer Komponenten. Der Vorteil für alle Anschlussnehmerinnen und Anschlussnehmer: für den Anschluss und die gesamte von uns gelieferte Technik können wir die Förderung von ca. 35% an Sie weitergeben. Daneben ist für den laufenden Betrieb eine monatliche Grundgebühr notwendig. Folgende Leistungen werden unter anderem davon abgedeckt:

• Wartung und Fernüberwachung der Heiztechnik

• Datenschnittstelle und Serverkosten

• Betriebsführung und Überwachung

• Monitoring und Optimierung des Wärmenetz

• Versicherungsleistung

• Netzwartung und Netzprüfung

• Abrechnung

• Flächenpacht, Leitungsund Weggebühr Die monatliche Grundgebühr wird in etwa 50€ zzgl. MwSt. betragen

 

2. Kann ich den Strom aus meiner privaten Photovoltaikanlage für die Wärmepumpe nutzen und wer liefert mir meinen Strom?

Ja, den Strom Ihrer privaten Photovoltaikanlage können Sie sowohl für den Haushalt als auch für die Wärmepumpe nutzen. So können Sie Stromkosten sparen. Um die Förderbedingungen einzuhalten, müssen sämtliche Betriebsstoffe vom Netzbetreiber zur Verfügung gestellt werden. Das schreibt der Fördergeldgeber zwingend voraus. Damit wird auch der Strom für die Wärmepumpe von unserem regionalen Partner bavariastrom geliefert und an die Anschlussnehmer weitergegeben. Dazu benötigt die Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler. Die Formalien dazu erhalten Sie direkt bei der Unterzeichnung der Wärmelieferverträge dazu.

 

3. Kann ich selbst einen Heizungsbauer oder Elektriker mit der Installation der Heiztechnik beauftragen?

Das ist leider nicht möglich. Sie können jedoch die Kontaktdaten Ihres Heizungsbauers an uns weitergeben und wir werden versuchen, dass wir den Anschluss zusammen realisieren.

 

4. Kann ich dem Netzbetreiber die Anlagentechnik (Wärmepumpe, Leitung, Pufferspeicher) abkaufen und warum bleibt die Technik auch bei einer vollständigen Einmalzahlung im Eigentum der Genossenschaft?

Der Fördermittelgeber schreibt vor, dass der Netzbetreiber 10 Jahre lang Eigentümer jeglicher Netztechnik sein muss. Damit will der Fördergeldgeber sicherstellen, dass der Empfänger der Förderung (Netzbetreiber bzw. unsere Genossenschaft) über 10 Jahre den reibungslosen Betrieb des Netzes garantiert.

 

5. Wo befindet sich der Übergabepunkt? Welche Leistungen müssen vom Anschlussnehmer übernommen werden?

Der Übergabepunkt befindet sich „hinter“ der Wärmepumpe bzw. „hinter“ dem Pufferspeicher (siehe dazu auch Prinzip Schaubild). Wie bei einem konventionellen Wärmenetz müssen die Heizflächen und zugehörigen Verteilleitungen für Heizung und Warmwasser bauseitig vorbereitet werden.

 

6. Was passiert, wenn es zu einem Defekt kommt oder die Heizungsanlage komplett ausfällt?

Die Heiztechnik gehört auch zum Netz. Wie bei herkömmlichen Netzen sind wir als Betreiber verpflichtet, dass Sie immer mit Wärme versorgt werden. Kommt es zu einem ernsten Zwischenfall / Ausfall der Heizanlage wird sich innerhalb von 24 Stunden ein von uns beauftragter Techniker um das Problem kümmern. Im Idealfall erkennen wir den Fehler direkt bei unserer wöchentlichen Fernüberprüfung der Heiztechnik, ansonsten sind wir bzw. der Techniker über eine 24h Notfallhotline erreichbar.

 

7. Wer übernimmt die Reparatur der Anlage? Wie lang gilt die Garantie?

Während der Vertragslaufzeit der ersten 10 Jahre erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket, in dem Wartung und Versicherung bereits enthalten sind. Es kommen keine weiteren Kosten in den 10 Jahren auf Sie zu (Abgesehen von den Stromkosten für die Wärmepumpe). Tritt der unwahrscheinliche Fall ein, dass die Wärmepumpe bereits nach bspw. 4 Jahren irreparabel defekt ist, wird kostenfrei eine neue Anlage eingebaut.

 

8. Was wäre, wenn die Heizung nach den 10 Jahren kaputt geht und bereits in meinem Besitz ist?

Nach 10 Jahren haben Sie die Möglichkeit den Vertrag mit uns zu verlängern, damit wird auch das „Rundum-Sorglos-Paket“ verlängert. Kommt es dann zu einem Defekt übernehmen wir den Austausch oder die Reparatur. Alternativ bieten viele Wärmepumpenhersteller eine Garantieverlängern an, die von Ihnen nach Ablauf der 10 Jahre beantragt werden kann.

Sollten Sie nach Ablauf der Erstlaufzeit (siehe Punkt 4) die Erwerbsoption ziehen,sind Sie als Eigentümer selbst für die Wartung und den Betrieb verantwortlich.

 

9. Kann man selbst auch die Förderung für Effiziente Wärmenetze beantragen?

Die Förderung Effiziente Wärmenetze (ehemals Wärmenetze 4.0) kann man nur als Netzbetreiber erhalten. Die Förderung wurde bereits in die von uns genannten Preise (sowohl Miet- als auch Einmalzahlung) einberechnet. Es gibt keine zusätzliche Förderung für die Heizungsanlage, die Sie für Ihren Neubau beantragen können.

 

10. Gibt es einen Unterscheid zwischen Einmal- und Ratenzahlung?

Egal ob Sie die Einmalzahlung wählen oder die Ratenzahlung – die BEG bleibt aufgrund der Förderrichtlinie 10 Jahre Eigentümer der Heiztechnik, als Anschlussnehmer sind Sie jedoch Besitzer der Technik (Rückpachtmodell). Der Unterschied zwischen Ratenzahlung und Einmalzahlung macht sich lediglich im Preis bemerkbar. Die Ratenzahlung wurde mit einem Zinssatz belegt. Die Gesamtkosten über 10 Jahre sind bei einer Einmalzahlung also etwas niedriger als bei der Ratenzahlung.

 

11. Kann man als Anschlussnehmer weiterhin den Antrag für ein KfW Effizienzhaus stellen (Kredit 261, 262, Zuschuss 461)?

Sie können die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Ihr Haus ganz normal bei der KfW beantragen. Auch auf andere Förderprogramme, wie etwa das 10.000 Häuser Programm, wirkt sich die Förderung effizienter Wärmenetze nicht förderschädlich aus.

 

12. Wer berechnet den Heizbedarf und somit die Größe der Heizanlage? Welche Heizleistung muss die Wärmepumpe besitzen?

Der Heizwärmebedarf in kWh / m² und die Heizlast in kW wird im Zuge der Energieausweisberechnung überschlägig von Ihrem Energieberater berechnet. Diese reicht i.d.R. aus, um die richtige Wärmepumpe zu wählen. Bei einem KfW55 Haus mit einer Wohnfläche bis ca. 200m² reicht normal unsere 6kW Wärmepumpe. Bei Fertighäusern sind die Werte in der Regel im Vorfeld bekannt. Für eine genaue Auslegung der Heizflächen ist eine raumweise Heizlastberechnung notwendig. Damit alle Räume gleichmäßig mit Wärme versorgt werden, muss ein hydraulischer Abgleich berechnet und durchgeführt werden. Diese Arbeiten übernimmt der von Ihnen beauftragte Heizungsbauer, welcher die Heizungen einbaut. 

 

13. Was passiert bei einem Defekt der Netzleitungen oder Bohrungen? Müssen die Anschlussnehmer in diesem Fall die Kosten übernehmen?

Solange die Genossenschaft Besitzerin und Betreiberin des Nahwärmenetzes ist, werden bei einem Defekt keinerlei Kosten auf die Anschlussnehmer umgelegt. Auch nach den 10 Jahren sind wir dafür verantwortlich, dass die Sole in den Häusern der Anschlussnehmer ankommt. Die Bohrungen und Leitungen bestehen aus PE 100 RC Material (Kunststoff) und besitzen eine Lebensdauer von ca. 80 Jahren. Die einzelnen Teile werden über ein spezielles Schweißverfahren unlösbar miteinander verbunden. Sollte es zu Beschädigungen durch Baggerarbeiten kommen, wird der betroffene Leitungsabschnitt abgesperrt und das beschädigte Rohrstück ausgetauscht. Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass eine Bohrung defekt ist, wurden Ersatzbohrungen vorgesehen.