Anlässlich der Atomkatastrophe in Fukushima am 11. März 2011 hat die Strahlenschutzkommission der Bundesregierung Vorschläge zur Ausweitung der Sicherheitszonen bei Atomkraftwerken vorgelegt. Umgesetzt müssen diese aber von den jeweiligen Bundesländern. Der Radius der jeweiligen Zonen wurde hierbei zum Teil mehr als verdoppelt.

 

Die unten stehende Tabelle, sowie die Grafik verdeutlichen die Änderungen. Alle weiteren Informationen, auch die Antwort auf die Frage, was im Falle einer Katastrophe zu tun ist, finden Sie im Artikel des Donaukuriers vom 11. März 2014: Im Schaten der Atomkraftwerke

Zone Alter Radius Neuer Radius

Atomkraftwerke Radius

Zentralzone   2 KM  5 KM
Mittelzone 10 KM 20 KM

Außenzone

50 KM 100 KM